AGB lastminute.com GmbH (Stand 26.06.08)

Die lastminute.com GmbH (im folgenden LMN) ist Betreiberin der Reiseportale, die unter den URLs www.lastminute.de und www.lastminute.com zu erreichen sind. LMN ist bei den Angeboten auf diesen Portalen überwiegend lediglich als Vermittler fremder Pauschalreisen oder fremder touristischer Einzelleistungen tätig, teilweise bieten wir Ihnen aber auch Pauschalreisen als Veranstalter an. Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten die zwischen Ihnen und LMN entstehenden Rechtsbeziehungen (Reisevertrag oder Reise- bzw. Leistungsvermittlungsvertrag) erläutern und in klarer und fairer Weise regeln.


A. Vorschriften, die für alle unsere Vertragsverhältnisse gelten

Diese Vorschriften gelten zwischen Ihnen und uns unabhängig davon, ob wir Pauschalreiseveranstalter sind oder ob wir lediglich ausdrücklich in fremdem Namen als Vermittler der über uns gebuchten Pauschalreisen oder touristischen Einzelleistungen tätig sind.

    I. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
    Die Leistungsausschreibung im Internet kann nur die zum Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Fehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer letzten für den Vertragsschluss maßgeblichen Erklärung (Vertragsantrag bzw. Annahmeerklärung) vorbehalten.
    II. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
    1. Wir behandeln Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten stets im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbedingungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und unserer Datenschutzrichtlinie "Datenschutz und Sicherheit". Wir verwenden die Daten ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Leistungen und zur Kundenbetreuung. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift genügt.
    2. Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
    III. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
    1. Persönliche Umstände werden nicht berücksichtigt, soweit hierzu keine besonderen Angaben gemacht wurden. Die Information über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen durch LMN bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Bürger des EU-Staates, aus dem heraus Sie die Buchung abgegeben haben. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an die zuständigen Konsulate.
    2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. LMN wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen rechtzeitig zu unterrichten. Wir möchten Ihnen jedoch nahe legen, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
    3. Wir empfehlen Ihnen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung.
    IV. Versicherungen
    LMN empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Die entsprechenden Angebote der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, Ludmillastrasse 26, 81543 München vermitteln wir Ihnen gerne.
    IV. Zahlungsverfahren
    1. LMN teilt Ihnen im Rahmen jeder Buchung den für die Entgegennahme von Zahlungen berechtigten Empfänger mit. Dabei handelt es sich um den jeweiligen Anbieter der Leistung (z. B. einen Reiseveranstalter) oder LMN selbst.
    2. Sofern LMN Zahlungen per Kreditkarte oder per Lastschrift anbietet, erteilen Sie LMN durch die Auswahl des Zahlungsverfahren folgende Rechte: Falls Sie Kreditkarte als Zahlungsmittel wählen, erteilen Sie lastminute.com die ausdrückliche Ermächtigung, das geschuldete und fällige Entgelt über Ihre Kreditkartennummer einzuziehen. Beim Lastschrifteinzugsverfahren ermächtigen Sie lastminute.com den fälligen Rechnungsbetrag von Ihrem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen.
    3. Falls Sie eine Bezahlung von Leistungen per Lastschrift wählen und diese Lastschrift ohne Verschulden von LMN und/oder deren Erfüllungsgehilfen fehlschlägt, sind anfallende Lastschriftgebühren der betreffenden Bank, mit denen lastminute.com belastet wird, von Ihnen zu erstatten.


B. Regelungen für vermittelte Leistungen

Diese Regelungen ergänzen die oben unter A. aufgeführten Regelungen, wenn wir Ihnen fremde Pauschalreisen oder fremde touristische Einzelleistungen vermitteln, also ausdrücklich in fremdem Namen tätig sind.

    I. Von LMN bei Vermittlung geschuldete Leistungen/Zustandekommen des Vermittlungsvertrages/Zustandekommen des Vertrages mit dem Leistungsanbieter
    1. In der Funktion als Vermittler schuldet LMN Ihnen nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB). Das Zustandekommen des Vertrages über die Leistung selbst und dessen Inhalt richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners werden Ihnen im Verlauf des Buchungsvorgangs vor Absenden des Buchungsauftrages angezeigt. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich die AGB´s zu Ihrer Reise auszudrucken oder abzuspeichern, da sich die AGB´s der jeweiligen Vertragspartner von Zeit zu Zeit ändern können und daher zu einem späteren Zeitpunkt die für Ihre Reise gültige Fassung nicht mehr im Netz abrufbar sein kann.
    3. Die Darstellung von Fremdleistungen auf unserer Website stellt noch kein Angebot des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers auf Abschluss eines Vertrages über die Leistung dar, ist aber unser Angebot auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit LMN.
    4. Sobald Sie den Button "verbindlich buchen" anklicken oder uns telefonisch oder auf anderem Weg entsprechend anweisen, beauftragen Sie LMN rechtsverbindlich, ein ebenfalls rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die gewünschte Leistung an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. Die besonderen Widerrufs- und Rücktrittsrechte für Fernabsatzverträge gelten hier nicht, § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
    5. Das Zustandekommen des Vertrages über die vermittelte Leistung selbst richtet sich, wie oben in Ziffer 1. ausgeführt, dann nach den gesetzlichen Regelung bzw. den speziellen Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung darüber, ob ein Vertrag bestätigt wird oder nicht, alleine beim Anbieter liegt.
    6. In der Regel hören Sie innerhalb von 24 Stunden ab Absendung bzw. Abgabe des Buchungsauftrages Näheres von uns.
    7. Wir behalten uns vor, einen Vermittlungsauftrag aus wichtigem Grund abzulehnen und vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten, z.B. bei fragwürdiger Bonität.
    II. Besonderer Hinweis zu Umbuchung oder Stornierung eines vermittelten Vertrages
    Beaufragen Sie uns nach Zustandekommen des Vertrages zwischen Ihnen und dem Leistungsanbieter mit einer Änderung (Umbuchung oder Stornierung) der gebuchten Leistungen, so stellen wir Ihnen für unseren dadurch entstehenden Bearbeitungs-aufwand eine eigene Servicegebühr von € 30,00 pro Person in Rechnung. Diese tritt neben Zahlungsansprüche des Leistungsanbieters, die sich aus dem Vertrag über die Leistung selbst oder den gesetzlichen Bestimmungen hierfür ergeben. Für alle von Ihnen gewünschten Änderungen der Buchung nach Vertragsschluss gilt Ziffer I. 5. Satz 2 sinngemäß, sofern nicht gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen im Vertrag (unter Einschluss einbezogener Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners) etwas anderes vorsehen.
    III. Haftung
    Die Haftung von LMN aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung gebuchter Leistungen wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistungen beschränkt. Bis zu einer Schadenssumme von € 4.100,00 oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens LMN haftet LMN jedoch unbeschränkt.
    IV. Verjährung
    Eventuelle Ansprüche LMN gegenüber aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres des Vertragsschlusses.


C. Regelungen für von LMN veranstaltete Pauschalreisen

    I. Buchung der Reise / Vertragsschluss
    1. Die Darstellung der Reiseleistungen auf der Website stellt noch kein Vertragsangebot dar. Wenn Sie nach vorheriger Überprüfung der Verfügbarkeit der Leistung Ihre Daten in das Buchungsformular eingeben und dieses im Anschluss an LMN durch Anklicken des Buttons "verbindlich buchen" absenden oder uns telefonisch oder auf anderem Weg entsprechend anweisen, wird damit ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages LMN gegenüber abgegeben. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn LMN Ihnen eine entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt (eine vorangehende Bestätigung des Eingangs der Buchung führt noch nicht zum Zustandekommen des Vertrages). An die Reiseanmeldung sind Sie bis zu dieser Annahme durch LMN, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung gebunden. Die besonderen Widerrufs- und Rücktrittsrechte für Fernabsatzverträge gelten hier nicht, § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
    2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den auf der Website beschriebenen Leistungen sowie zu diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit LMN und sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros, die unsere Reisen vermitteln, sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
    3. Den Sicherungsschein übermittelt LMN mit der Reisebestätigung. Sollte er fehlen, wird um umgehende Information an LMN gebeten.
    II. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung
    Alle Zahlungen auf den Reisepreis setzen Zugang des Sicherungsscheins im Sinn des § 651 k Abs. 3 BGB voraus. Der Reisepreis wird frühestens am Tag des Zugangs der Reisebestätigung, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig (soweit der Sicherungsschein bei Ihnen vorliegt). Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind jeweils mit Zugang der Rechnung fällig.
    III. Preisänderungen
    1. LMN ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für LMN nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von LMN nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen.
    2. Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reisenden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. LMN ist verpflichtet, dem Reisenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
    3. LMN hat dem Reisenden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
    4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von LMN verlangt werden, sofern LMN diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber LMN. oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
    IV. Wechsel in der Person des Reisenden / Umbuchungen
    1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. LMN kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reisender gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
    2. Änderungen von Reisetermin, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart o.ä. nach Vertragsschluss sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in der folgenden Ziffer V. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung. Akzeptiert LMN abweichend von Satz 1 eine Umbuchung durch Vertragsänderung, so wird der Reisepreis auf der Basis des geänderten Leistungsinhalts und unter Erhebung eines zusätzlichen Umbuchungsentgelts von € 25,00 neu berechnet, Preisdifferenzen werden nacherhoben bzw. zurückbezahlt.
    V. Rücktrittskosten vor Reisebeginn
    Bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno), der aus Beweisgründen in Textform erfolgen sollte, kann LMN nach seiner Wahl eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Das Wahlrecht von LMN wird mit der ersten Erstellung einer Stornorechnung bindend ausgeübt.

    Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung berechnet sich wie folgt:
    Zeitraum der Stornierung bis zur AbreiseStornokosten in % des Reisepreises
    bis zum 30 Tag vor Abreise50%
    ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor Abreise55%
    ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Abreise60%
    ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Abreise85%
    ab dem 6. Tag bis zum Reisetag und bei Nichterscheinen95%

    Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.
    VI. Rücktritt des Reiseveranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    1. Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann LMN bis 22 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
    2. Bei Rücktritt durch LMN kann der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von LMN verlangen, sofern LMN diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber LMN oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
    VII. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
    1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende von LMN Abhilfe verlangen. LMN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    2. Leistet LMN nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Teilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn LMN Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist.
    3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Teilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
    4. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von LMN verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
    5. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von LMN veranstalteten Reisen vom Reisenden an die örtliche Vertretung von LMN zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie bei Fehlen oder Nichterreichbarkeit einer örtlichen Vertretung an LMN direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
    VIII. Haftungsbeschränkungen für LMN als Reiseveranstalter
    1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
      a. ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
      b. LMN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    2. Die Haftung von LMN gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet LMN jedoch unbeschränkt.
    IX. Rechte und Pflichten unserer örtlichen Vertreter
    1. Besteht eine örtliche Vertretung von LMN (Name und Anschrift finden sich ggf. in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist diese während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen LMN anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
    2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch LMN (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch einen örtlichen Vertreter von LMN ausgesprochen werden, diese sind insoweit von LMN bevollmächtigt.
    X. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
    1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reisende innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber LMN unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
    2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für solche vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Unsere Kontaktdaten

    lastminute.com GmbH
    Barthstraße 26
    80339 München

    Tel.: 01805 284366
    Email: service@lastminute.de

    USt.ID: DE 812795519
    Handelsregister-Nr: HRB 127850
    (Amtsgericht München)

Impressum:

    Sitz der Gesellschaft: Münchenlastminute.de (eine Marke der lastminute.com GmbH)
    HRB München 127850 Barthstraße 26
    USt-Idnr.: DE 812795519 80339 München
    IATA-Nr.: 232 5292-4Tel: +49 (0)89 4446900
    Geschäftsführung: Patrick Feil, Fax: +49 (0)89 44469069
    Annette Wolfsteiner, Simon Thompson E-Mail: hallo@lastminute.com

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